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Erklärung von narjesus zum Medienstaatsvertrag vom 07.11.2020

Gültig für alle Websites der narjesus -Gruppe

narjesus mißbilligt den Medienstaatsvertrag vom 07.11.2020 aufgrund der aus ihm hervorgehenden Zensurforderungen für Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten und fordert von der gegenwärtigen Vorsitzenden der Rundfunkkommission, Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer, auf die Beseitigung derselben und eine Rückkehr zum status quo ante hinzuwirken. Durch den neuen Medienstaatsvertrag wird ein Zensurregime eingeführt, das die freie Meinungsäußerung schrittweise abschafft und deshalb mit den Grundsätzen einer Demokratie nicht vereinbar ist. Die Ermächtigung für die Landesmedienanstalten, das Internet zu zensieren, muß unverzüglich zurückgenommen werden.

Unter dem Vorwand, die sogenannte „journalistische Sorgfaltspflicht“ kontrollieren zu wollen, überwachen diese jetzt das Internet und drohen mißliebigen Websites, Blogs und Kanälen mit Verwaltungsverfahren. Wie sich aber eine Verletzung der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ ausdrückt, wird von den zuständigen Landesmedienanstalten nicht erklärt. Absichtlich werden hier Grauzonen der Rechtsunsicherheit geschaffen - ein mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbares Vorgehen. Dieses Vorgehen dient lediglich der Einschüchterung zeitgeistkritischer Stimmen und hat das Ziel, ihre Präsenz im Internet zugunsten der etablierten zeitgeistkonformen Presse zurückzudrängen und damit die publizistische Demokratisierung, einen der Hauptbenefits des Internets, zunichte zu machen.

Die Landesmedienanstalten rechtfertigen ihr Vorgehen mit dem neuen Medienstaatsvertrag, der von den Bundesländern verabschiedet wurde und im im November 2020 in Kraft trat. Dieser Vertrag ermächtigt die Landesmedienanstalten zu einer umfassenden Kontrolle redaktioneller Inhalte im Internet und gibt ihnen damit Züge eines Orwell'schen Wahrheitsministeriums. Darüber gab es keine öffentliche Aussprache oder Debatte. Ein der Öffentlichkeit weitgehend unbekanntes Gremium, die Rundfunkkommission unter dem Vorsitz der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, hat in Abstimmung mit der EU in langer Vorbereitung die Vorlage geschaffen, um die Kompetenzen der Landesmedienanstalten auf alle Medien - auch Blogs und sonstige Websites - auszudehnen und ihnen umfassende Eingriffsrechte zu geben. Sie greifen damit in den grundgesetzlich geschützten Meinungspluralismus und den öffentlichen Meinungswettstreit parteiisch zugunsten der zeitgeistkonformen Seite ein. Der Kampf um die Meinungsfreiheit ist nun auch in der gesamten westlichen Welt, insbesondere aber in Deutschland, zum entscheidenden Konflikt geworden. Denn ohne Meinungsfreiheit gibt es weder Glaubens- und Evangelisationsfreiheit noch eine funktionierende Demokratie.

Der Medienstaatsvertrag vom 07.11.2020 ist direkte Folge der AVMD-Richtlinie der EU (AVMD = audiovisuelle Mediendienste) und nur ein weiteres Beispiel für das nicht segensreiche, brüskierende Wirken der EU-Führung gegen das Subsidiaritätsprinzip, die Souveränität über die eigenen Angelegenheiten und die Freiheitsrechte der Bürger, insbesondere gegen bibeltreue Christen, die ihr legitimes verfassungsmäßiges Recht auf das Kundtun ihrer Glaubensüberzeugungen und glaubensbasierten Meinungen - auch auf dem Weg der öffentlichen Evangelisation - weiterhin so wahrnehmen wollen, wie sie es in den Jahrzehnten zuvor auch getan haben, ohne sich grundlos das Odium von Haß, Hetze oder Verschwörungstheorie anheften lassen zu müssen.

narjesus unterstützt daher ausdrücklich die Arbeit der christlichen Menschenrechts- und Rechtshilfe-Organisation ADF International, damit dieses verfassungsmäßige Recht - auch hinsichtlich eigener Belange - tatsächlich, ggf. auch juristisch, durchgesetzt werden kann. Insbesondere das Projekt „Zensiert“ befaßt sich mit der Entrechtung von Menschen - gerade auch in Europa und der westlichen Welt - allein wegen der Äußerung ihrer zeitgeistwidrigen Meinungen und Überzeugungen.

Persönlicher Epilog

Ich bin ein Veteran des Internets. Meine langjährigen beruflichen Tätigkeiten an der Universität, in der IT-Branche und bei einem Großunternehmen der Luftfahrtbranche wären ohne eine Versiertheit im Umgang mit dem Internet völlig undenkbar gewesen. Bereits 1995 - als ein Großteil der sich heute so selbstbewußt „Digital Natives“ Nennenden noch gar nicht oder eben gerade geboren war - ging ich mit meinen ersten selbsterstellten HTML-Seiten online.

Schrott in den Tiefen des Internets gab es neben den ernsthaften Inhalten schon damals, und manche Inhalte waren für mich als bibeltreuer Christ schwer zu ertragen. Aber niemand wäre damals auf die Idee gekommen, deswegen Web-Inhalte wegzensieren oder User mundtot machen zu wollen, und die Idee einer generellen Internet-Zensur oder Kontrolle von Web-Inhalten wie in China, Iran oder der Türkei war damals glücklicherweise völlig indiskutabel. Man traute jedem Erwachsenen zu, erwachsen genug zu sein, um selbst zwischen Schatz und Schund im Internet unterscheiden oder eine kontroverse Diskussion führen zu können in dem Bewußtsein, daß man mit einer prononcierten Meinung nun einmal nicht „everybody's darling“ ist.

Diejenigen, die genau dieses Zensieren und Silencing von Web-Inhalten sehen wollen und hierfür seit 2016 wider besseren Wissens behaupten, Gefährlichkeit und Bösartigkeit des Internets seien derart aus dem Ruder gelaufen, daß zensiert werden müsse, sagen damit letztlich, daß sie dem internetnutzenden Bürger von heute dieses Urteilsvermögen nicht mehr zutrauen und deshalb sein Denken betreuen und lenken zu müssen glauben - und bemerken dabei gar nicht, was für ein schlechtes Zeugnis sie damit ihrem eigenen nachmillennialen Bildungsparadigma (und dem heutigen Abitur) ausstellen, das die Generation der U30 Digital Natives geprägt hat.

Im Übrigen ist und war das Internet nie ein „rechtsfreier Raum“, wie interessierte Kreise heute grob wahrheitswidrig behaupten. Die schon jahrzehntelang gültigen und etablierten strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre anderer galten schon immer und wurden selbstverständlich auch durchgesetzt. Gegenteilige Behauptungen dienen dazu, in deren Windschatten eine bestimmte Agenda durchzusetzen, nämlich durch systematische Erhöhung des Rechtsrisikos für kleine Website-Betreiber die publizistische Demokratisierung rückgängig zu machen, um dadurch nonkomforme Ansichten zurückdrängen zu können.

Abschließend sei noch einmal an die einschlägigen Passagen aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erinnert:

Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Art. 4 GG

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Art. 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

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