Lehre
 Verhältnis der Christen zur staatlichen Ordnung
Die staatliche und gesellschaftliche Ordnung allgemein ist von Gott eingesetzt, und zwar aus Gnade als Ordnung für die gefallene Schöpfung, bis das Reich des Vaters kommt. Sie ist als solches ein Werk Gottes, nicht des vernunftbegabten Menschen, wie es etwa Jean-Jacques Rousseau ("Contrat social") oder andere Staatsrechtsphilosophen gesehen haben. Die Bibel macht folgende Grundaussage zum Verhältnis zwischen Gott, Mensch und Staat:

"Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet. Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt der Anordnung Gottes; die ihr aber widerstreben, ziehen sich selbst das Urteil zu." (Römer 13,1-2)

Die Existenz staatlicher Strukturen mitsamt ihren Organen der Leitung und Ordnung entspricht grundsätzlich dem Willen Gottes für diese Epoche. Das gilt sogar auch erst einmal für die diktatorischen Regime unserer Tage, für Staaten, in denen Christen verfolgt werden, wie eben z.B. für das Imperium Romanum zu Lebzeiten von Paulus, oder für das Neubabylonische Reich unter dem selbstherrlichen Herrscher Nebukadnezar zu Lebzeiten von Daniel:

"...er setzt Könige ab und setzt Könige ein" (Daniel 2,21b)

Anarchie entspricht nicht dem Willen Gottes, und auch gewaltbereite Umstürzler können sich für ihr Tun im allgemeinen nicht auf den Gott der Bibel berufen. Umgekehrt bedeutet dies jedoch keineswegs, daß der Herr die Despotien eines Herrschers oder eines politischen Systems billigt, ganz im Gegenteil.

Gott bejaht die Autorität der Staatsgewalt

Dem Staat kommt von Gott her die sogenannte "Staatsgewalt" zu, wozu z.B. die gesetzgeberische Gewalt, die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit und auch die Ausübung unmittelbarer physischer Gewalt etwa durch Militär, Polizei und Strafvollzug (manchmal als "Gewaltmonopol" bezeichnet) zählt, und zwar, um für Recht und Ordnung zu sorgen und den (in Gottes Augen) gerecht Handelnden zu schützen (siehe auch 1.Petrus 2,13-14):

"Denn sie ist Gottes Dienerin, dir zugut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: sie ist Gottes Dienerin und vollzieht das Strafgericht an dem, der Böses tut." (Römer 13,4)

Weil die Staatsgewalt Gottes Dienerin ist, sollen Christen die staatlichen Gesetze und Verordnungen nicht aus Furcht vor Strafe befolgen oder, weil sie gerade kontrolliert werden, sondern weil Gott hinter diesen Gesetzen steht (siehe jedoch unten!). Die Haltung "Man darf sich halt nicht erwischen lassen" paßt demnach nicht mit einer Zugehörigkeit zu Jesus Christus zusammen:

"Darum ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht allein um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen." (Römer 13,5)

Aufgrund der genannten von Gott verliehenen Funktionen steht dem Staat zu, Steuern und Abgaben von seinen Bürgern zu erheben. Sowohl Jesus als auch Paulus bejahen dies ausdrücklich (Markus 12,13-17; Römer 13,6-7).

Grenzen des Gehorsams gegenüber der Staatsgewalt

Gesetze und Verordnungen, die im Widerspruch zum in der Bibel geoffenbarten Willen Gottes stehen, dürfen wir nicht befolgen, sei es, daß sie uns etwas verbieten, was Gott fordert, sei es, daß sie etwas von uns fordern, was Gott verbietet (Apostelgeschichte 4,18-31 und 5,17-29):

"Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apostelgeschichte 5,29)

Beispiele:
  • Befehl im Imperium Romanum, den Kaiser als Gott anzubeten (2.Mose 20,3)
  • Anordnung in der VR China, bei Mehrfachgebärenden eine Zwangsabtreibung durchzuführen (2.Mose 20,13; Psalm 127,3)
  • Verbot in der ehemaligen DDR, über die völlige Sündhaftigkeit des Menschen und über Jesu Wiederkunft zu predigen (1.Mose 8,21; Römer 3,23-24; Lukas 21,25-28)
  • Verbot durch ein sog. "Anti-Diskriminierungs-Gesetz", gelebte Homosexualität als einen mit der Zugehörigkeit zum Reich Gottes unvereinbaren Lebensstil zu bezeichnen (Römer 1,27; 1.Korinther 6,9)
Wie an den Beispielen ersichtlich, sind es die Bereiche Werte, Normen und Moral im Alltagshandeln, in denen wir Christen in einen Gegensatz zur Staatsgewalt geraten können, wenn ihr Wertekanon nicht auf den Aussagen der Bibel beruht, und uns auf die Seite Jesu, unseres Befreiers, und der biblischen Lehre stellen sollen, die ja oftmals auch direkt angegriffen wird. Einen "Kadavergehorsam" gegenüber staatlicher Obrigkeit kennt die Bibel nicht.

Möglichkeiten und Grenzen der staatlichen Rechtsordnung

Eine Hauptsäule der dem Staatswesen von Gott verliehenen Autorität ist die staatliche Rechtsordnung und das sie schützende und Recht und Ordnung stützende staatliche Rechtswesen, dem wir uns als Teil der Staatsgewalt, wie oben beschrieben, grundsätzlich unterordnen sollen.

Als Christen dürfen wir unsere staatsbürgerlichen Rechte kennen und auch in Anspruch nehmen und müssen uns nicht jede aktiv an uns herangetragene Ungerechtigkeit gefallen lassen. Ein Beispiel hierfür ist Paulus, der bereit war, um Jesu Willen Schmach zu erleiden, aber genau um seine Rechte als römischer Bürger wußte und sie ggf. auch in Anspruch nahm (Apostelgeschichte 16,37-38; 22,23-29; 25,10-11) - und auch oft von römischen Gerichten und Verwaltungen vor Nachstellungen anderer geschützt wurde (Apostelgeschichte 18,12-17).

Die Möglichkeiten der staatlichen Justiz sind aber begrenzt. Zum einen kann sie nicht letztgültige Gerechtigkeit schaffen - das ist dem wiederkommenden Jesus und dem himmlischen Vater am Ende der Weltgeschichte vorbehalten. Zum anderen liegt der staatlichen Justiz auch das staatliche Wertesystem zugrunde, nicht das Wertesystem Gottes. Paulus sagt ganz deutlich, daß die nicht vom Herrn erretteten Richter zu den "Ungerechten" (1.Korinther 6,1) zählen, d.h. sowohl vor Gott nicht gerechtfertigt sind als auch selbst als Richter letztlich nicht gerecht sind. Entsprechend ist das, was formaljuristisch Rechtens ist, beileibe nicht immer auch Recht vor dem lebendigen Gott.

Was in den Ausführungen im vorigen Abschnitt über Gesetze und Verordnungen gesagt wurde, gilt auch für Gerichtsentscheidungen: Wenn sie im Widerspruch zum in der Bibel geoffenbarten Willen Gottes stehen, dürfen wir sie nicht befolgen.

Wir Christen können ggf. auch von uns aus den Rechtsweg beschreiten, jedoch sollen wir, soweit es an uns liegt, mit allen Menschen Frieden halten (Römer 12,18), so daß es für uns nicht in Frage kommen kann, anderen mit ungebührlicher Prozessiererei das Leben schwer machen zu wollen oder sich dadurch rächen zu wollen. Rechtssachen zwischen Glaubensgeschwistern gehören aber nicht in die Hände staatlicher Gerichte, sondern sollen durch die Gemeinde selbst klar und endgültig gerichtet werden ("Rechtssachen unter Christen", 1.Korinther 6,1-8).

Der besondere Beitrag der Christen zum Gemeinwesen

Gott hat uns Christen einen ganz spezifischen Auftrag als Beitrag zum Gemeinwesen gegeben, nämlich: für die Obrigkeit - also für die Verantwortungsträger und Führungskräfte in Politik und Gesellschaft (einschließlich der Wirtschaft) - zu beten, in Fürbitte vor den Herrn zu kommen. Paulus schrieb seinem jungen Mitarbeiter Timotheus folgende Anweisung für das geistliche Leben in den Gemeinden:

"So ermahne ich nun, daß man vor allen Dingen tue Bitte, Gebet, Fürbitte und Danksagung für alle Menschen, für die Könige und für alle Obrigkeit, damit wir ein ruhiges und stilles Leben führen können in aller Frömmigkeit und Ehrbarkeit. Dies ist gut und wohlgefällig vor Gott, unserm Heiland [...]
So will ich nun, daß die Männer beten an allen Orten und aufheben heilige Hände ohne Zorn und Zweifel." (1.Timotheus 2,1-3.8)

Ein weiterer, ergänzender Auftrag besteht darin, daß wir, aus der Bibel mit dem Wissen um fundamentale geistliche Zusammenhänge ausgestattet, uns aktiv in die Gestaltung des Gemeinwesens, in welchem wir leben, einbringen, wo immer es möglich ist:

"Suchet der Stadt Bestes [...] und betet für sie zum HERRN; denn wenn's ihr wohlgeht, so geht's auch euch wohl." (Jeremia 29,7)

Das bedeutet, daß wir das, was die Lebens- und Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens, in dem wir leben, erhält bzw. verbessert (im Sinne des hebräischen Begriffs "shalom", der nicht nur den bloßen Frieden, sondern ein umfassendes Wohlergehen meint), vom Wort Gottes und von unseren von Gott gegebenen Fähigkeiten her aufzuzeigen und umzusetzen versuchen. Dazu gehört es natürlich, daß wir gut im Wort Gottes gegründet sind, Gottes Charakter, Prinzipien und Konzepte kennen, also gute lehrmäßige Grundlagen haben, und andererseits, daß wir über ein gewisses Grundverständnis über gesellschaftliche und politische Zusammenhänge in unserem Gemeinwesen verfügen.

Wenn wir uns die jeweils gegebene Begründung für unser Engagement für das Gemeinwesen, in dem wir leben, ansehen, dann fällt auf, daß dabei interessanterweise der Wunsch, daß die Gemeinde Gottes erträgliche Lebensumstände mit möglichst nicht so starker Verfolgung vorfinden möge und in einer gewissen Ruhe leben und wachsen kann, in den Vordergrund gestellt wird und nicht das Wohlergehen des Gemeinwesens als davon losgelöster Wert an sich zur Begründung angeführt wird.

Dies trägt zum einen dem Umstand Rechnung, daß wir Christen in unserem Engagement für das Gemeinwesen, in dem wir leben, nur zeichenhaft die Herrlichkeit Seines Reiches demonstrieren können und keine "Weltverbesserer" sind (auch setzen wir unsere Hoffnung nicht auf "Weltverbesserer", sondern auf den Welterneuerer Jesus Christus), und zum anderen der Tatsache, daß fundamentales Wohlergehen von Menschen nicht einfach in einer Verbesserung der Lebensverhältnisse wurzelt, sondern allein in der Errettung durch Jesus zu finden ist, die Friede mit Gott bringt (Römer 5,1), aus welchem heraus dann erst die richtigen Haltungen und Handlungen aller zum Wohle des Gemeinwesens fließen können.

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