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Der Laizismus (franz. laïcité, türk. laiklik) ist eine weltanschauliche
Bewegung, die hauptsächlich der Französischen Revolution entsprungen ist und im Frankreich des
19. und 20. Jahrhunderts ihre spezifischste Ausprägung erfahren hat. Als Prinzip ist der Laizismus
sogar als Staatsziel in der Verfassung der Fünften Französischen Republik (hier in
der Fassung vom 28. Februar 2005) verankert:
Constitution de la France (Ve République)
Article 1
La France est une République indivisible, laïque, démocratique et sociale.
[...]
Der 1871 vom französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträger Ferdinand Buisson
geprägte Begriff wurde aus dem griechischen Adjektiv λαικoς "dem
Volk gehörig" abgeleitet, das mit der Bildung einer staatskirchlichen Organisation im frühen
Mittelalter zur Bezeichnung der Kirchenangehörigen ohne Kirchenamt ("Laien", im Gegensatz
zum "Klerus") wurde und zusätzlich noch die weitere Bedeutung "weltlich",
"die weltliche Macht betreffend" (im Gegensatz zu "geistlich", "die geistliche
Macht betreffend") erhielt.
Der Begriff "Laizismus" bezeichnet das Bestreben, den Einfluß von Kirche(norganisationen),
Glauben und Glaubensüberzeugungen auf das öffentliche Leben stark einzuschränken oder
völlig auszuschalten und den Glauben verpflichtend zu einer "rein privaten Angelegenheit, die
in der Öffentlichkeit keinen Raum hat" ("Glaube ist reine Privatsache"), zu erklären.
Damit werden Weltanschauungen, die als "Religion" angesehen werden, in der Öffentlichkeit
gegenüber Weltanschauungen wie Humanismus, Liberalismus oder Kommunismus benachteiligt, die als
"areligiös" betrachtet werden, obwohl jede Weltanschauung eine Glaubensüberzeugung
darstellt und z.B. der Kommunismus oder die Philosophie G.E.Lessings sogar eschatologische Elemente
enthalten.
Die Auswirkungen eines staatlich festgeschriebenen Laizismus zeigen sich u.a. in einem Verbot, die
Leitlinien der Politik aus der Lehre der Bibel bzw. allgemein aus einer Weltanschauung abzuleiten, die als
"Religion" charakterisiert wird, im Verbot, seine eigene Meinung zu Themen wie etwa "aktive
Sterbehilfe" oder "Schutz der Ehe" in der Öffentlichkeit, z.B. im Beruf, im
Erziehungswesen, aus dem eigenen gelebten Glauben an Jesus heraus zu begründen, bzw. sogar im
Zwang, in der Öffentlichkeit eine der eigenen Überzeugung widersprechende Meinung vertreten zu
müssen, während ein Humanist oder ein Agnostiker seine Überzeugungen uneingeschränkt
vertreten kann.
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Diese Klarstellung ist von elementarer Wichtigkeit. Vor allem im heutigen professionellen Journalismus
überregionaler Tageszeitungen (z.B. DIE WELT, DIE ZEIT), aber auch in manchen Lexika, werden die
Begriffe "Laizismus" und "Trennung von Kirche und Staat" fälschlicherweise
synonym gebraucht, und zwar in dem Sinne, daß der Terminus "Trennung von Kirche und Staat"
benutzt wird, in Wirklichkeit aber "Laizismus" gemeint ist. Hieran zeigt sich, daß es den
Vertretern des Laizismus relativ erfolgreich gelungen ist, den Terminus "Trennung von Kirche und
Staat" im Sinne des Laizismus zu besetzen und umzuinterpretieren. In Wirklichkeit meint "Trennung
von Staat und Kirche" jedoch die Umsetzung der folgenden Prinzipien:
- Vollständige organisatorische Entflechtung von Staatswesen und Kirchenorganisation
- Der Staat zeichnet keine Kirchenorganisation als "Staatskirche" aus, er besoldet nicht die
Funktionsträger von Kirchenorganisationen, stellt nicht ihr Oberhaupt und übt keine Aufsicht
über ihre Lehre mittels eigens dafür eingerichteter Organe oder dafür abgestellter
Staatsbeamter aus
- Kirchenorganisationen werden nicht im Namen von Staatsorganen tätig, leisten dem Staat keine
Amtshilfe bei der Wahrnehmung seiner hoheitlichen oder verfassungsmäßigen Aufgaben und
verlangen keine staatlichen Privilegien
- Der Staat verzichtet auf die Festschreibung einer bestimmten Weltanschauung, eines bestimmten Glaubens
als verpflichtendes oder vorherrschendes Bekenntnis und garantiert verfassungsmäßig allen
Staatsangehörigeni die Freiheit der Wahl ihres Bekenntnisses
- Alle Staatsangehörigen haben, unabhängig von ihrem weltanschaulichen Bekenntnis, prinzipiell
die gleichen verfassungsmäßig garantierten staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten
Diesen Prinzipien genügt beispielsweise das "Virginia Statute of Religious Liberty" aus dem
Jahr 1785.
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Ebenfalls nicht korrekt ist es, wenn der Laizismus als Bestandteil bzw. Konsequenz der sogenannten "Zwei-Reiche-Lehre" des Reformators Martin Luther angesehen wird. [...]
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Ein staatlich festgeschriebener Laizismus gehört zu den schärfsten Waffen des säkularen
Humanismus gegen die Weiterverbreitung des christlichen Glaubens durch das persönliche Zeugnis
entschiedener Christen in der Öffentlichkeit. Der Laizismus richtet sich gegen einen zentralen,
integralen Teilaspekt eines gelebten Glaubens an Jesus Christus, nämlich gegen das Zeugnis und die
Darlegung der Motivation des eigenen Handelns gegenüber Nichtchristen in der Öffentlichkeit im
Alltag und im Beruf:
Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die
Hoffnung, die in euch ist. (1.Petrus 3,15)
Darüber hinaus fördert der Laizismus die Spaltung der Persönlichkeit in verschiedene Rollen
oder getrennte Bereiche, während Gottes Plan für den Menschen die Schaffung einer heilen,
integralen Persönlichkeit und einen Lebensstil in der Wahrheit und "aus einem Guß"
beinhaltet.
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