Apologetik
 Laizismus
Der Laizismus (franz. laïcité, türk. laiklik) ist eine weltanschauliche Bewegung, die hauptsächlich der Französischen Revolution entsprungen ist und im Frankreich des 19. und 20. Jahrhunderts ihre spezifischste Ausprägung erfahren hat. Als Prinzip ist der Laizismus sogar als Staatsziel in der Verfassung der Fünften Französischen Republik (hier in der Fassung vom 28. Februar 2005) verankert:

Constitution de la France (Ve République)

Article 1
La France est une République indivisible, laïque, démocratique et sociale. [...]


Der 1871 vom französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträger Ferdinand Buisson geprägte Begriff wurde aus dem griechischen Adjektiv λαικoς "dem Volk gehörig" abgeleitet, das mit der Bildung einer staatskirchlichen Organisation im frühen Mittelalter zur Bezeichnung der Kirchenangehörigen ohne Kirchenamt ("Laien", im Gegensatz zum "Klerus") wurde und zusätzlich noch die weitere Bedeutung "weltlich", "die weltliche Macht betreffend" (im Gegensatz zu "geistlich", "die geistliche Macht betreffend") erhielt.

Der Begriff "Laizismus" bezeichnet das Bestreben, den Einfluß von Kirche(norganisationen), Glauben und Glaubensüberzeugungen auf das öffentliche Leben stark einzuschränken oder völlig auszuschalten und den Glauben verpflichtend zu einer "rein privaten Angelegenheit, die in der Öffentlichkeit keinen Raum hat" ("Glaube ist reine Privatsache"), zu erklären.

Damit werden Weltanschauungen, die als "Religion" angesehen werden, in der Öffentlichkeit gegenüber Weltanschauungen wie Humanismus, Liberalismus oder Kommunismus benachteiligt, die als "areligiös" betrachtet werden, obwohl jede Weltanschauung eine Glaubensüberzeugung darstellt und z.B. der Kommunismus oder die Philosophie G.E.Lessings sogar eschatologische Elemente enthalten.

Die Auswirkungen eines staatlich festgeschriebenen Laizismus zeigen sich u.a. in einem Verbot, die Leitlinien der Politik aus der Lehre der Bibel bzw. allgemein aus einer Weltanschauung abzuleiten, die als "Religion" charakterisiert wird, im Verbot, seine eigene Meinung zu Themen wie etwa "aktive Sterbehilfe" oder "Schutz der Ehe" in der Öffentlichkeit, z.B. im Beruf, im Erziehungswesen, aus dem eigenen gelebten Glauben an Jesus heraus zu begründen, bzw. sogar im Zwang, in der Öffentlichkeit eine der eigenen Überzeugung widersprechende Meinung vertreten zu müssen, während ein Humanist oder ein Agnostiker seine Überzeugungen uneingeschränkt vertreten kann.

 Laizismus ist nicht gleichbedeutend mit "Trennung von Kirche und Staat"
Diese Klarstellung ist von elementarer Wichtigkeit. Vor allem im heutigen professionellen Journalismus überregionaler Tageszeitungen (z.B. DIE WELT, DIE ZEIT), aber auch in manchen Lexika, werden die Begriffe "Laizismus" und "Trennung von Kirche und Staat" fälschlicherweise synonym gebraucht, und zwar in dem Sinne, daß der Terminus "Trennung von Kirche und Staat" benutzt wird, in Wirklichkeit aber "Laizismus" gemeint ist. Hieran zeigt sich, daß es den Vertretern des Laizismus relativ erfolgreich gelungen ist, den Terminus "Trennung von Kirche und Staat" im Sinne des Laizismus zu besetzen und umzuinterpretieren. In Wirklichkeit meint "Trennung von Staat und Kirche" jedoch die Umsetzung der folgenden Prinzipien:
  • Vollständige organisatorische Entflechtung von Staatswesen und Kirchenorganisation
  • Der Staat zeichnet keine Kirchenorganisation als "Staatskirche" aus, er besoldet nicht die Funktionsträger von Kirchenorganisationen, stellt nicht ihr Oberhaupt und übt keine Aufsicht über ihre Lehre mittels eigens dafür eingerichteter Organe oder dafür abgestellter Staatsbeamter aus
  • Kirchenorganisationen werden nicht im Namen von Staatsorganen tätig, leisten dem Staat keine Amtshilfe bei der Wahrnehmung seiner hoheitlichen oder verfassungsmäßigen Aufgaben und verlangen keine staatlichen Privilegien
  • Der Staat verzichtet auf die Festschreibung einer bestimmten Weltanschauung, eines bestimmten Glaubens als verpflichtendes oder vorherrschendes Bekenntnis und garantiert verfassungsmäßig allen Staatsangehörigeni die Freiheit der Wahl ihres Bekenntnisses
  • Alle Staatsangehörigen haben, unabhängig von ihrem weltanschaulichen Bekenntnis, prinzipiell die gleichen verfassungsmäßig garantierten staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten
Diesen Prinzipien genügt beispielsweise das "Virginia Statute of Religious Liberty" aus dem Jahr 1785.

 Laizismus ist kein Bestandteil der sogenannten "Zwei-Reiche-Lehre"
Ebenfalls nicht korrekt ist es, wenn der Laizismus als Bestandteil bzw. Konsequenz der sogenannten "Zwei-Reiche-Lehre" des Reformators Martin Luther angesehen wird. [...]

 Warum ein entschiedener Christ kein Anhänger des Laizismus sein kann
Ein staatlich festgeschriebener Laizismus gehört zu den schärfsten Waffen des säkularen Humanismus gegen die Weiterverbreitung des christlichen Glaubens durch das persönliche Zeugnis entschiedener Christen in der Öffentlichkeit. Der Laizismus richtet sich gegen einen zentralen, integralen Teilaspekt eines gelebten Glaubens an Jesus Christus, nämlich gegen das Zeugnis und die Darlegung der Motivation des eigenen Handelns gegenüber Nichtchristen in der Öffentlichkeit im Alltag und im Beruf:

Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist. (1.Petrus 3,15)

Darüber hinaus fördert der Laizismus die Spaltung der Persönlichkeit in verschiedene Rollen oder getrennte Bereiche, während Gottes Plan für den Menschen die Schaffung einer heilen, integralen Persönlichkeit und einen Lebensstil in der Wahrheit und "aus einem Guß" beinhaltet.

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